Aufgaben
Die Sielacht Moormerland ist ein Wasser- und Bodenverband mit spezifischem Aufgabenbereich. Ihre Aufgabe ist die Entwässerung des Verbandsgebietes durch den Ausbau von Vorflutern. Dazu gehört auch der Bau und die Instandhaltung von Entwässerungseinrichtungen wie Sielen und Schöpfwerken. Auch die Reinigung der Sieltiefe gehört dazu. Weiterhin stellt die Sielacht, für den Bereich des Verbandsgebietes, Fischerei- / Angelscheine aus.
Der Vorstand
Obersielrichter
- Jakob Spekker (Moormerland)
Stellvertretender Obersielrichter
- Werner Huisinga (Leer)
Sielrichter
- Meenhard Busemann (Neermoor)
- Helmut Blank (Veenhusen)
- Robert Holle (Brinkum)
- Anton Goemann (Terborg)
» Der Ausschuss für das Gebiet der ehemaligen vereinigten Nüttermoorer Sielacht
- Jans Emmo Doeden, Leer
- Uwe Behrends, Leer
- Folkmar de Vries, Leer
- Herbert Baumann, Leer
- Arno Boelsen, Leer
- Christoph Erchinger, Mld.
- Hinrich Buß, Brinkum
Gemarkung Veehusen
- Alwin Meyer, Mld.
- Alfred Brunken, Leer
Gemarkung Terborg- Rorichum
- Arjan Velthuis, Leer
Gemarkung Neermoor
- Carsten Leemhuis, Mld.
- Dooks-Theo Menninga, Mld.
- Heinrich Johann Janssen, Mld.
- Eduard Denekas, Mld.
F.A.Q.
Wieso bin ich Mitglied in Ihrem Verband?
Weil Sie Eigentümer eines Grundstücks in unserem Verbandsgebiet sind. Gemäß §4 Wasserverbandsgesetz bzw. §100 Niedersächsischem Wassergesetz sind Sie ein dingliches Mitglied.
Was muss ich tun, wenn ich mein Grundstück verkauft habe?
Die Sielacht Moormerland erhält zu Beginn jeden Jahres über die Katasterverwaltung vom Grundbuchamt Mitteilungen über Flächenveränderungen bzw. Eigentumswechsel. Für die Beitragshebung ist der Stand vom 1. Januar maßgebend.
Wofür zahle ich den Beitrag?
Durch die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sowie die Bereitstellung und Unterhaltung der Anlagen, die der Wasserhaltung dienen (Schöpfwerke, Siele etc.), wird Ihr Grundstück vor Hoch-wasser geschützt und ermöglicht, darauf zu wirtschaften und zu leben.
Wer ist für die Entwässerung meines Grundstückes zuständig?
Die Sielacht Moormerland hat die Aufgabe die Gewässer II. Ordnung zu unterhalten. Diese sind in einem amtlichen Verzeichnis festgelegt.
Die Entwässerung Ihres Grundstückes erfolgt in der Regel zunächst über ein Gewässer III. Ordnung. Für die Reinigung dieser Gewässer sind die Eigentümer bzw., wenn diese nicht festzustellen sind, die Anlieger zuständig. Sofern die Unterhaltung dieser Gewässer nicht ordnungsgemäß erfolgt und dadurch Entwässerungsprobleme entstehen, ist hierfür die Untere Wasserbehörde beim Landkreis Leer zuständig. Vorab sollten Sie aber versuchen, mit den Betroffenen eine Regelung zu finden bzw. mit der Gemeinde oder mit uns Kontakt aufzunehmen.