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Beiträge » Wofür bezahle ich den Beitrag? Jeder Eigentümer eines Grundstückes ist Mitglied in einem Wasser- u. Bodenverband und somit beitragspflichtig. Die Beitragspflicht ist eine öffentliche Last und ist nicht von der Lage des Grundstückes abhängig. Nicht jedes Grundstück liegt an einem Entwässerungsgraben, allein der Tatbestand , dass das Grundstück im Verbandsgebiet liegt, ist die Grundlage der Beitragsveranlagung.

Wir sind ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Wasserbandsgesetzes und ein Unterhaltungsverband gemäß § 100 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG).

Das Einzugsgebiet umfasst rd. 7300 ha. Unsere 5 Schöpfwerke entwässern dieses Gebiet über Gewässer II. u. III. Ordnung in die Ems. Dieses Gewässer II. Ordnung von rd. 110 km Länge müssen durch einen Lohnunternehmer aufgereinigt werden, um einen einwandfreien Wasserabfluss zu gewährleisten. Zusätzliche Kosten entstehen durch den Ausbau von Gewässern, Strom- und Reparaturkosten der Schöpfwerke sowie Personalkosten. » Beitragssätze Die niedersächsischen Wasser- und Bodenverbände (Unterhaltungsverbände) konnten schon nach dem NWG Erschwernisbeiträge und Mindestbeiträge zusätzliches zum normalen Flächenbeitrag heben. Der niedersächsische Gesetzgeber hat mit der jetzt erfolgten Änderung des NWG (Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes und des Niedersächsischen Fischereigesetzes vom 26. 04. 2007, Nds. Gesetz- und Verordnungsblatt 2007, S. 144 ) nur die Art und Weise der Berechnung der Erschwernisbeiträge und Mindestbeiträge geändert. Durch die Änderung der Nieders. Wassergesetzes (NWG) in § 64 ändern sich die Beitragssätze ab dem Haushaltsjahr 2008 und der Mindestbeiträge wird dem Hektarbeitrag gleichgesetzt.

Mindestbeitrag: 22,00 €
Hektarbeitrag: 22,00 €

Da die versiegelten Flächen schneller das Niederschlagswasser in unsere Gewässer abführen und keine Verdunstung oder Versickerung erfolgt als bei unbefestigten Flächen , heben wir It.Gesetz zusätzlich für die Hektarflächen Erschwernisbeiträge.

Hierbei ist die im Katasterbestand verzeichnete Kennung der Nutzungsart für die Beitragshebung maßgebend. » Im Gesetz wird unterschieden zwischen 3 Arten der Versiegelung. 1-facher ha-Beitrag für
- Leicht versiegelte Flächen - z.B. Sportflächen, Grünanlagen

2,5-facher ha-Beitrag für
- Mittelstark versiegelte Flächen - z.B. Straßen, Wege, Verkehrsflächen

4-facher ha-Beitrag für
- Stärker versiegelte Flächen - z.B Gebäude-, Wohn- und Gewerbeflächen »

Einzugsermächtigung und Bankverbindung

Bankverbindung:
Sielacht Moormerland
Sparkasse Leer Wittmund
BLZ 285 500 00
Kontonr.: 11250206
IBAN: DE12 2855 0000 0011 2502 06
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